Man wandert durch eine Stadt, sieht ein interessantes Gebäude, klappt seinen One A110 (oder eeePC) auf und schaut im Internet nach, was das für ein Gebäude ist.
Das ist doch eine schöne Vorstellung, oder? Der Mini-Notebook müßte sich dazu entweder über ein WLAN automatisch mit dem Internet verbinden – oder über einen kostenpflichtigen Datendienst eine Mobilfunkanbieters. Die Idee mit dem offenen WLAN gefällt mir persönlich aber besser. Technisch auch kein Problem.
Aber es gibt auch die Juristen. Ein offenes WLAN zu betreiben ist gefährlich. Nutzer dieses WLANs könnten darüber illegale Aktivitäten durchführen – und das bleibt natürlich am Betreiber hängen. Schlimmstenfalls hat man dann noch das BKA in seiner Wohnung und einen Bundestrojaner auf dem Rechner, weil ein Nutzer in einem Forum seine Meinung veröffentlicht hat, die Schäuble als Terrorverdächtig einstuft. Aber es kann sich auch um das Herunterladen oder Anbieten von illegalen Musikstücken oder Videos handeln. Durch die verdachstunabhängige Vorratsdatenspeicherung kann daher nicht nur die IP-Adresse des Betreibers, sondern auch Name und Anschrift ermittelt werden. Folglich ist man gut beraten, sein WLAN so gut wie möglich zu schützen – am Besten sogar abzuschalten.
Aber es scheint eine interessante Wendung zu geben. So hat jetzt ein Gericht erklärt, dass die Nutzung eines privaten, offenen WLANs eine Straftat sei. Also wenn ich mit meinem Handy ein offenes WLAN finde und mein Handy sich dort einwählt, dann könnte dies bedeuten, dass ich eine Straftat begehe.
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich das jetzt gut oder schlecht ist. Für die Nutzer wäre es daher eigentlich sehr wichtig, erkennen zu können, ob ein WLAN offen zur freien Verwendung oder offen wegen mangelnder Sicherheitseinstellugnen ist. Woran soll man das erkennen? Oder darf man jetzt gar keine WLANs mehr nutzen. Grundsätzlich wäre ich dafür, dass WLANs, die nicht zur freien Verwendung gedacht sind, entsprechend geschützt werden sollen (ähnlich wie Dateien auf Webserver mit der robots.txt). Möglicherweise sind aber viele damit überfordert (die sollten sich dann am besten eine Fritz!Box mit dem passenden USB-Stick zulegen. Die Dinger sind einfach sicher!). Oder die freien Hotspots in der SSID entsprechend kennzeichnen z.B. mit “FREE” am Anfang. Vielleicht gibt es ja noch andere Merkmale, mit denen man dies erreichen könnte.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Betreiber des offenen WLANs als Mitstörer (weil er ja dem “Straftäter” den Zugang gewährt) gelten könnte. Nach dem Motto: Er hat den Nutzer zur “Straftat” “eingeladen”.
Ich selber lass mein WLAN aus. Auch bei meinem Notebook werde ich WLAN nur nutzen, wenn ich weiß, dass zur Nutzung verfügbar ist (z.B. in Restaurants, Hotels, bei Freunden etc.).