Kneipensterben durch Nichtraucherschutz?
Mittwoch, den 30. Juni 2010 um 12:09Bei der Diskussion um Nichtraucherschutz höre ich immer wieder das Argument, dass durch einen verschärften Nichraucherschutz Kneipen verschwinden werden. Der Nichtraucherschutz würde sogar manche Existenz gefährdet. Schließlich würden Stammgäste eventuell nicht mehr in die Kneipen kommen, falls sie dort nicht mehr rauchen dürften. Ich bin jedoch nicht davon überzeugt, dass viele Raucher jetzt deswegen nicht mehr in eine Kneipe gehen werden. Ich denke aber, dass diese vielleicht in andere Kneipen wechseln könnten, in denen der Wirt das mit dem Raucherverbot nicht so genau nimmt – oder irgendeine Ausnahmeregelung findet. Dann ist natürlich verständlich, dass einige Kneipenbesitzer – und zwar diejenigen, welche sich an den Nichtraucherschutz halten – bedroht sind. Aktuell ist genau das ja das Problem. Ein Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen kann dann das Gleichgewicht wiederherstellen. Wenn in keiner Kneipe mehr geraucht werden darf, werden die Raucher ihre Kneipe nicht wechseln. Eventuell gehen einige wenige Raucher dann nicht mehr in Kneipen – dafür werden aber deutlich mehr Nichtraucher wieder in Kneipen zu sehen sein.
Wenn es keine Ausnahmen mehr gibt, verschwinden auch die Schlupflöcher und somit die scheinbaren Wettbewerbsvorteile der Raucherkneipen.
Eventuell – nur so als Gedanke – könnte man ja trotzdem noch Raucherkneipen anbieten. Diese müssen aber entsprechende Regeln einhalten. Diese müßten entsprechend gekennzeichnet sein (z.B. “Gasthaus zum Lungenkrebs”, “Rauchen kann tödlich sein” oder ähnliche Symbole wie FSK), dürften nicht in der Nähe von bestimmten Einrichtigungen (z.B. keine Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern) sein und die Mitarbeiter müssen eine hohe Gefahrenzulage bekommen. Mitarbeiter haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Zusätzlich müssen natürlich die Speisen und Getränke in Raucherkneipen einen deutlich höheren Preis haben – damit sich Raucher ernsthaft überlegen, ob sie in einer Raucherkneipe oder eine Kneipe gehen wollen. Schließlich wollen wir ja nicht, dass die Kneipen aussterben.
Ich habe mir natürlich auch Gedanken dazu gemacht, warum einige Wirte Angst vor einem echten Nichtraucherschutz haben. Sie müßten ihren Stammkunden das Rauchen untersagen. Viele Stammkunden sind es einfach seit Jahren gewohnt, in die Kneipe zu gehen und zu rauchen. Der Wirt wird es nicht leicht haben, den Nichtraucherschutz durchzusetzen und es wird in einigen Fällen sicherlich zu Streitereien kommen. Diese könnten vermieden werden, wenn es weiterhin keinen echten Nichtraucherschutz gibt.
Die Aussage mit “Verbotsstaat” finde ich persönlich etwas fehl am Platz. Mit dem “Verbot” geht es draum, Nichtraucher besser zu schützen. Die Freiheit der Raucher (z.B. vor der Tür zu Rauchen) bleibt weiterhin erhalten. Es gibt viele andere Gesetzesvorhaben, mit denen wir einem Verbotsstaat immer näher kommen – der Nichtraucherschutz gehört da aber sicher nicht dazu!
Die Aussage mit “Verbotsstaat” stammt von “Bayern sagt NEIN!“, welche zum Aktionsbündnis Freiheit und Toleranz gehört, welche von der Zigarettenlobby unterstützt wird (laut BVGG). Ich finde es ekelhaft, dass ausgerechnet diese milliardenschwere Lobby hier uns vor einem “Verbotsstaat” warnen möchte und dann auch noch Begriffe wie “Freiheit” und “Toleranz” verwendet. Der Begriffe “Freiheit” wird ja auch von so mancher anderer Organisation zweckentfremdet. Dieses fragwürdige Aktionsbündnis fordert fast schon, dass ich für JA stimme! Kein Wunder, dass sich die “Interessengemeinschaft Fairness für Raucher” davon distanziert – welche dem Thema wesentlich seriöser entgegentritt und mich auch fast für ein NEIN überzeugt hätte.
Bleibt eigentlich nur die Angst, dass – falls der Volksentscheid erfolgreich ist – weitere Verbote für Raucher kommen könnten. Gegenargument: Wenn der Volksentscheid nicht erfolgreich ist, werden die Bedingungen für Nichtraucher wieder schlechter. Ein Gleichgewicht zwischen Rauchern und Nichtrauchern ist aufgrund der Ausnahmen noch nicht hergestellt. Falls es mal zu extrem werden würde, werde ich dagegensteuern. Im jetzigen Volksentscheid ist dies aber nicht der Fall.
Nachdem ich mir jetzt lange die verschiedenen Seiten der Befürworter und Gegner angeschaut habe, habe ich mal einen Blick auf den Musterwahlzettel gewagt, welcher unter bayern.de/volksentscheid zu finden ist. Witzig finde ich ja den Art. 5 Abs 2., welche ich euch nicht vorenthalten möchte:
Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:
…
2. in ausgewiesenen Räumen der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, soweit dort Vernehmungen durchgeführt werden un der vernommenen Person das Rauchen von der Leiterin oder dem Leiter der Vernehmung im Einzelfall gestattet wird; Entsprechendes gilt in ausgewiesenen Räumen der Gerichte für Vernehmungen durch Ermittlungsrichterin oder Ermittlungsrichter,
Bei Vernehmungen ist Rauchen also erlaubt? Sorry, aber ich muß da immer an “Guter Cop, böser Cop”-Szenen denken.. Das hat aber sicherlich auch einen ernsten Hintergrund – eventuell hilft es ja, dass der Vernommene dadurch lockerer und mitteilsamer ist.





Am 30. Juni 2010 um 19:37 Uhr
Also Vernehmungspersonal hat kein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz… Hm…
Am 28. Juni 2011 um 22:02 Uhr
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