Kinderpornografie im Internet bekämpfen
Donnerstag, den 18. März 2010 um 20:55Nachdem inzwischen scheinbar auch die CDU endlich eingesehen hat, dass die DNS-Sperren im Kampf gegen KiPo absolut nichts bringen, ist die Diskussion über die Bekämpfung wieder aufgefacht. So hat Obstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle klar gemacht, dass seine Sorge vorallem der Verbreitung per E-Mail und P2P gilt. Peter Vogt? Der Name ist mir schonmal begegnet. Ach ja, “Operation Himmel”. Damals sind den Ermittlern Logfiles eines Server mit KiPo-Material in die Finger gefallen. Und plötzlich hatte man 12.000 Verdächtige. Andere Staatsanwaltschaften mußten dann aber feststellen, dass nicht jeder Ermittler in der Lage ist, Logfiles richtig lesen zu können – und so wurden ziemlich alle Ermittlungen wieder eingestellt.
Interessant finde ich auch die Aussage, dass Herr Vogt 30 Akten mit einem Schadensvolumen von 30 Millionen Euro zumachen mußte – weil die verfassungsfeindliche, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung gestoppt wurde. Woher die Zahl mit 30 Millionen Euro kommt, ist leider nicht klar. Solche Summen in Zusammenhang mit P2P und Vorratsdatenspeicherung kenne ich sonst nur von der Musikindustrie…
Auch wurde wieder vom KiPo-Markt (kommerzielle Websites) berichtet, der jährlich zwischen drei und 20 Milliarden Euro Umsatz hätte. (Im Vergleich dazu hat die setzt die Musikindustrie etwa 1,5 Milliarden Euro um). Und die Musikindustrie meckert die ganze Zeit, dass ihnen durch die ganzen Tauschbörsen Umsatz flöten gehen. Rein theoretisch würde es ja dann bedeuten, wenn man den Austausch von KiPo in P2P-Netzen stärker bekämpft, wächst der KiPo-Markt stärker. Wenn man sich mehr auf den KiPo-Markt konzentriert, dann bekämpft man aber auch vorallem die kommerziellen Produzenten und Urheber dieses Materials.
Die Motivation von Herrn Vogt erscheint für mich nicht nachvollziehbar. Anstatt zu jammern, dass es kein Konzept zur Bekämpfung von KiPo im Internet gäbe, solle er doch eins (oder lieber andere Kollegen!) erstellen. Oder wer ist für die Erstellungen eines solches Konzeptes zuständig, wenn nicht LKA/BKA? Auch das Hinterherweinen einer verfassungsfeindlichen, verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung finde ich etwas fehl am Platz. Wie im Heise-Forum schon öfters erwähnt wurde, sollte sich die Staatsanwaltschaft lieber auf die realen Verbrechen konzentrieren. Und vorallem, wenn da jährlich drei bis 20 Milliarden Euro fließen würden, dann kann man das doch nachvollziehen. Selbst die Cent-Beträge bei Hartz IV-Empfänger können überwacht werden, wie kann es dann passieren, dass man Milliarden-Beträge übersieht?
Vogt meinte als “Experte” auch, dass zwei Jahre für den Besitz von KiPo zu wenig sei. Eventuell sollte er da lieber auf das Urheberrecht ausweichen – da gibt es Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob Vogt in den Medien nur falsch rüberkommt. Was ich bisher von ihm gelesen habe, spricht nicht sehr für ihn. In meine Augen sollte sich die Staatsanwaltschaft darauf konzentrieren die Täter und Opfer zu ermitteln. Und dafür zu sorgen, dann den Opfern geholfen und die Täter rechtsstaatlich zur Verantwortung gezogen werden. Den “Konsumenten” muß jedoch auch geholfen werden (eventuell auch mit Freiheitsstrafen), sie sind aber nicht mit den Tätern gleichzusetzen. Ich kann natürlich verstehen, dass man viel leichter Konsumenten zu Tätern abstempeln kann, aber der Fokus sollte weiterhin wieder auf den wahren Tätern liegen.





Am 19. März 2010 um 17:11 Uhr
Was mich noch viel mehr schockiert: Anscheinend lässt sich mit KiPos mehr Geld machen als mit Musik.
Am 19. März 2010 um 17:59 Uhr
Um ehrlich zu sein, bezweifle ich das. Aber ich glaube, dass viele Gesetze die durch den “Kampf gegen KiPo” eingeführt werden, voralem für die Musikindustrie im Kampf gegen die Konsumenten “interessant” sind. Viele Gesetze vermitteln dabei auch den Eindruck, dass dies das eigentliche Ziel war, weil sie gegen KiPo absolut ineffektiv und teilweise auch kontraproduktiv sind.
Für den großen, kommerziellen KiPo-Markt gibt es bisher nur die Aussagen von Herrn Vogt und Frau von der Leyen. Einen vielfach geforderten Nachweis für diese Behauptung sind sie aber schuldig geblieben. Beide Personen sind in der Vergangenheit nicht umbedingt positiv aufgefallen…